Übertrittsbedingungen und Probeunterricht

Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 einer Grundschule

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule

Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz.

Interessierte Schülerinnen und Schüler geben an den regulären Anmeldeterminen eine Voranmeldung ab. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses.

Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule

Nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule kann das Kind in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz.

Interessierte Schülerinnen und Schüler geben an den regulären Anmeldeterminen eine Voranmeldung ab. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses.

Übertritt aus einer Montessori- oder Rudolf-Steiner-Schule

Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen oder Rudolf-Steiner-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt. Die Anmeldung dazu erfolgt zu den offiziellen Anmeldeterminen.

Schulwechsel innerhalb Deutschlands und über Ländergrenzen hinweg

Damit ein Schulwechsel innerhalb Deutschlands und über Ländergrenzen hinweg möglichst reibungslos verläuft, ist eine frühzeitige und umfassende Information über die jeweilige Schullandschaft, das Aufnahmeverfahren und mögliche Ansprechpartner unerlässlich. Für einen bestmöglichen Start und einen erfolgreichen Weg an einer bayerischen Schule gibt es Unterstützungsmaßnahmen, deren Einsatz auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt wird.

Um für Ihr Kinder, ob aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland, den individuellen, alters- und leistungsgerechten Bildungsweg bei uns zu planen, steht Ihnen die Schulleitung zur Seite.

Probeunterricht

Für wen ist der Probeunterricht gedacht? 
Was verbirgt sich hinter dem Probeunterricht?
Wann und wo findet der Probeuntrricht statt?
Wie melde ich mein Kind zum Probeunterricht an?

Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen oder Rudolf-Steiner-Schulen) bzw. aus der Jahrgangsstufe 4 einer öffentlichen Grundschule, die im Übertrittszeugnis den geforderten Übertrittsschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU nicht geschafft haben, findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.

Im Probeunterricht werden nur die Fächer Deutsch und Mathematik behandelt. Er besteht aus einem schriftlichem Teil (zentral gestellte Prüfungen) und einem anschließenden mündlichen Teil. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Die Originalaufgaben des Probeunterrichts im Fach Mathematik der letzten Jahre stehen zur Vorbereitung auf der Seite des ISB zur Verfügung. Eine Veröffentlichung der Orginalaufgaben ist aus urheberschutzrechtlichen Gründen im Fach Deutsch nicht möglich, jedoch gibt es Aufgabenbeispiele als Übungsmaterial zu den unterschiedlichen Prüfungsbereichen auf der ISB-Seite

Der Probeunterricht findet bayernweit zu festgelegten Terminen statt, welche Sie in unserer Terminübersicht finden.

Schülerinnen und Schüler, die sich bei uns für den Probeunterricht angemeldet haben, werden von unseren Lehrkräften und am HGT geprüft. In Ausnahmefällen kann ein Verlegung ans benachbarte Johannes-Heidenhain-Gymnasium (JHG) erfolgen.

In den ersten beiden Tage finden jeweils nach kurzen mündlichen Einführungsgesprächen die schriftlichen Prüfungen statt und am dritten Tag rundet der mündliche Teil den Probeunterricht ab. 

Den genauen Ablauf und Zeitplan zum Probeunterricht ist auf der ISB-Seite zu finden.

Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen sollen, werden im regulären Anmeldeverfahren angemeldet.

Sprechen Sie uns im Vorfeld dazu bitte an einer unseren Übertrittsveranstaltungen an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der Schulleitung, damit  Sie in einem ausführlichem Vorbereitungsgespräch alle wichtigen Detailinformationen zum Probeunterricht erhalten.

 
 

Hertzhaimer-Gymnasium Trostberg,  Stefan-Günthner-Weg 6,  83308 Trostberg, 08621 / 9851 - 0, sekretariat@hgtb.de